Ct bilder lungenkrebs

Nach der Diagnose sollten alle Patienten mit Lungenkrebs einer Bildgebung des Gehirns unterzogen werden, wobei ein MRT dem CT vorgezogen wird. Die Bildgebung des Gehirns ist .

Lungenkrebs: Symptome und Früherkennung

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  • Lungenkrebs (Bronchialkarzinom) ist eine sehr häufige Krebserkrankung, die sich allerdings erst relativ spät durch Beschwerden bemerkbar macht. Symptome von Lungenkrebs sind beispielsweise Husten, Gewichtsverlust, Luftnot oder Schmerzen in der Brust oder den Knochen.
  • Vor allem Menschen, das ein hohes Risiko für Lungenkrebs haben, sollten deshalb wichtige Warnzeichen kennen und bei anhaltenden Beschwerden zum Arzt gehen.
  • Derzeit bereiten Fachleute die Einrichtung einer Lungenkrebs-Früherkennung mit strahlungsarmer Computertomographie (Niedrigdosis-CT) für starke Raucherinnen und Rauchern im Alter von 50 bis 75 Jahren vor.

Symptome bei Lungenkrebs: Husten, Gewichtverlust, Luftnot

Detailwissen: Beschwerden durch Metastasen und Syndrome

Wenn die Tumor sich über die Lunge hinaus ausgebreitet hat, können Metastasen die Symptome verursachen. Bei nicht wenigen Betroffenen sind diese Beschwerden sogar der erste Hinweis auf die Erkrankung:

  • Bei Befall der Knochen leiden Patienten häufig unter Schmerzen, die zunächst zum Beispiel als "Arthrose" gedeutet werden.
  • Ist die Leber betroffen, kommt es oft zu Gewichtsverlust, Schwäche und Müdigkeit, ebenfalls eher unspezifische Symptome.
  • Metastasen im Gehirn können neurologische Symptome bewirken, zum Beispiel Lähmungen, Kopfschmerzen, aber auch Verwirrtheit, Krampfanfälle oder Wesensveränderungen.

Bei manchen Patienten sind sogenannte paraneoplastische Syndrome das erste Zeichen für Lungenkrebs: Dabei handelt es sich um Beschwerden, die nicht direkt durch das Tumorwachstum oder das Wachstum von Tumormetastasen ausgelöst werden.

Ursache der Beschwerden sind vermutlich vom Tumor freigesetzte Hormone oder hormonähnliche Stoffe oder aber eine Immunreaktion des Körpers gegen den Tumor.

Entsprechende Beschwerden treten vermutlich etwa bei 1 von 10 Patientinnen und Patienten mittels einem kleinzelligen Lungenkarzinom auf. Die Beschwerden können für den Arzt wegweisend für die Diagnose sein.

Zu den Symptomen eines paraneoplastischen Syndroms können zum Beispiel gehören:

  • Blutarmut
  • zu viel Kalzium im Blut (Hyperkalziämie)
  • Blutgerinnungsstörungen
  • Trommelschlegelfinger (eine Verdickung die Fingerspitzen)
  • Gewichtsverlust
  • neurologische Beschwerden
  • Hautveränderungen

Früherkennung in Deutschland

Wann steht ein Lungenkrebs-Screening zur Verfügung?

Das kann noch einige Monate dauern.

Aber: Inzwischen sind wichtige Voraussetzungen für einer Lungenkrebs-Screening erfüllt:

  • Das Strahlenschutzgesetz erlaubt inzwischen, Untersuchungen mit Röntgenstrahlung im Rahmen einer Lungenkrebs-Früherkennung an beschwerdefreien Menschen einzusetzen.
  • Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die vorliegenden Ausbildung im Hinblick auf Nutzen und Risiken eines Screenings wissenschaftlich bewertet.
  • Das Bundesumweltministerium hat eine Verordnung erlassen, das festlegt, welche Personen unter welchen Voraussetzungen an einer Lungenkrebs-Früherkennung teilnehmen können. 

Wie geht es jetzt weiter? 

  • Bevor starke Raucher das Risiko-adaptierte Lungenkrebs-Screening in Anspruch nehmen können, sind von den durchführenden Praxen und Kliniken weiter wichtige Vorbereitungen zu treffen. Sie sollen die Qualität die Untersuchung sicherstellen. Bis die Vorbereitungen abgeschlossen sind, kann es einige Monate dauern.
  • Auch die Kostenübernahme durch das gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) muss noch geklärt werden. Bevor die GKV die Kosten für eine Lungenkrebs-Früherkennung übernehmen, muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Untersuchung in seine Früherkennungsrichtlinie aufnehmen. Dafür hat er maximal 18 Monate (bis Ende 2025) Zeit. Bis dahin mühelen Teilnehmende die Kosten für die Untersuchung im Rahmen einer individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) noch selbst tragen.

Welcher Voraussetzungen gibt es für die Lungenkrebsfrüherkennung?

Die strahlungsarm Computertomographie (Niedrigdosis-CT) soll beschwerdefreien, starken Raucherinnen und Rauchern im Alter zwischen 50 und 75 Jahren angeboten werden. Für diese Personengruppe überwiegt der Nutzen die Untersuchung die möglichen Risiken.

Als "starke Raucherin oder Raucher" gilt, wer

  • mindestens 25 Jahre geraucht hat – wurde das Rauchen zwischendurch unterbrochen oder ganz beendet, müssen die Pause weniger als 10 Jahre betragen – UND
  • mindestens 15 Packungsjahre hat: Die Packungsjahre errechnen sich, indem man die Zahl der pro Tag gerauchten Zigarettenpackungen mit der Zahl der Raucherjahre multipliziert.

Wichtig zu wissen: Ausschlaggebend ist hier nur der Konsum von Zigaretten – nicht der von anderen Tabakprodukten.

Nutzen und Risiken der Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs

Die Strahlenbelastung ist bei der Niedrigdosis-CT im Vergleich zur normalen Computertomographie geringer: Sie beträgt nur etwa einer Fünftel bis ein Viertel der Dosis.

Vorteile einer Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-CT

  • Bessere Behandlungsmöglichkeiten: Durch eine strahlungsarme Computertomographie (Niedrigdosis-CT) kann Lungenkrebs mit hoher Sicherheit erkannt werden, bevor Krankheitszeichen auftreten. In frühen Krankheitsstadien stehen mehr Behandlungsmöglichkeiten zur Heilung zur Verfügung: Ist der Tumor weiter klein, kann er zum Beispiel operativ entfernt werden.
  • Bessere Überlebenschance: Je früher Lungenkrebs entdeckt wird, desto erfolgreich ist die Behandlung. Studien haben gezeigt: Die Sterblichkeit durch Lungenkrebs lässt sich durch eine Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT senken.

Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise

Institutionen und Fachgesellschaften

Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie - Wissenschaftliche Bewertung des Bundesbehörde für Strahlenschutz gemäß § 84 Absatz 3 Strahlenschutzgesetz

Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG)
Lungenkrebsscreening mittel Niedrigdosis-Computertomografie

Gesetze und Verordnungen

Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen (Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung – LuKrFrühErkV) vom 17.05.2024