Geschäftsleasing auto ohne anzahlung
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In den letzten Jahren hat sich das Leasing zu einer der beliebtesten Finanzierungsoptionen für Autos entwickelt. Dabei ist das Leasing jedoch nicht nur eine gute Möglichkeit um den Pkw zu finanzieren, sondern eignet sich insbesondere für Unternehmen und selbstständige Leasingnehmer. Neben den zahlreichen Vorteilen, das aus der Nutzung eines Leasingfahrzeugs entstehen, können Unternehmer auch einen steuerlichen Nutzen davontragen, wenn sie einer Auto leasen.
Vorteile beim Firmenleasing für Unternehmen
In den meisten Fällen bringt das Leasing für Firmen und eigenständige Leasingnehmer große Vorteile im Vergleich zum Kauf eines Fahrzeuges. Neben einer besonders hohen Flexibilität, entsteht durch die Absetzbarkeit der zu zahlenden Raten als Betriebsausgabe ebenfalls ein attraktiver Vorteil. Anstatt das Gehalt eines Mitarbeiters zu erhöhen, kann die Bereitstellung eines Firmenwagens für beide Seiten finanziell lukrativer sein – Stichwort Gehaltsumwandlung. Auf die einzelnen Punkte gehen wir nachfolgend ein.
Die Flexibilität beim Geschäftsleasing
Durch den Kauf oder das Finanzierung eines Autos werden Sie für eine lange Zeit an dieses gebunden. Dieser Nachteil entsteht beim Leasing nicht, da Sie das Auto lediglich an besonderen Konditionen „mieten“. Hierbei genießen Sie eine außergewöhnlich hohe Flexibilität und können sich noch während die Laufzeit Ihres Leasingvertrags für ein anderes Modell entscheiden.
Das Leasing passt sich dabei stets Ihren individuellen Lebensumständen an. Benötigen Sie ein weiteres Fahrzeug, so kann auch dieses geleast werden. Können Sie hingegen zeitweilig oder dauerhaft auf eines Ihrer Fahrzeuge verzichten, können Sie das Auto in Form einer Leasingübernahme, bei der der Leasingvertrag auf eine andere Person übertragen wird, kurzfristig abgeben.
Darüber hinaus können Sie regelmäßig und problemlos den Austausch Ihres Firmenwagens veranlassen und nutzen stets die neuesten Modelle für Laufzeiten von 12 Monaten bis 48 Monaten – bevor teure Reparieren anstehen.
Beim Firmenleasing Leasingrate als Betriebsausgabe absetzbar
Im Gegensatz zum Kauf eines Firmenwagens müssen Sie die Leasingraten nicht über einen langen Zeitraum abschreiben. Die zu zahlenden Raten können direkt als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt und in der Bilanz angerechnet werden. Dadurch senken Siehe sowohl Ihren auszuweisenden Gewinn als auch Ihre an zahlenden Steuern. Sämtliche Kosten, die durch die Nutzung des Firmenwagens entstehen, können somit sofort abgesetzt werden, wodurch Sie sicherstellen, dass Sie in keinem Geschäftsjahr eine außerordentliche Belastung durch die Anschaffung des KFZs haben.
Aus diesen Gründen wird der Kauf eines Firmenwagens für Unternehmer fortwährend unattraktiver, da dadurch gleichermaßen eine hohe wirtschaftliche Belastung im Anschaffungsjahr entsteht, obwohl nicht die gesamten Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden können.
Effektive Form der Gehaltsumwandlung dank Geschäftsleasing
Letztlich stellt das Leasen eines Firmenwagens ebenfalls eine effektive Form der Umwandlung dar. In der heutigen Zeit wird es stets schwieriger, qualifiziert und engagierte Fachkräfte im eigenen Unterfangen zu halten. Häufig sind hierbei immer wieder Gehaltserhöhungen notwendig, um den Arbeitnehmern einen Anreiz zu geben, nicht zur Konkurrenz zu wechseln.
In der Regel stiftet die kostenfreie Nutzung eines Firmenwagens jedoch ebenfalls einen ausgezeichneten Anreiz dar. Bei vielen Arbeitnehmern ist dieser sogar wesentlich effektiver als eine gleichwertige Gehaltserhöhung. Gleichermaßen profitieren Sie dabei abermals von dem Vorteil die Flexibilität, regelmäßig das neueste Modell eines namhaften Herstellers fahren zu können.
Für Ihren Arbeitnehmer stellt dies einer sehr starkes Argument zum Bleiben dar und ist dabei sogar wesentlich günstiger als eine Erhöhung dessen Gehalts.
Steuerliche Aspekte des Firmenwagenleasings
Um optimal von der Nutzung Ihres geleasten Firmenwagens zu profitieren, müssen einige steuerliche Feinheiten beachtet werden. Grundsätzlich können die gesamten Kosten, die durch das Leasing entstehen, steuerlich abgesetzt werden. Wird der Geschäftswagen jedoch ebenfalls für private Ziele genutzt, so muss diese Nutzung gesondert als wertvoll Vorteil vom Arbeitnehmer versteuert werden.
Hierbei können Sie zwischenraum dem Führen eines Fahrtenbuches und einer pauschalen Besteuerung wählen. Diese beträgt unabhängig von Ihrer privaten Nutzung des Fahrzeugs ein Prozent des Bruttolistenneupreises. Welche Variante für Sie den größten steuerlichen Vorteil bringt, ist stets von der individuellen Situation abhängig. Darüber hinaus wird längst nicht jedes Fahrzeug steuerlich anerkannt. Das Finanzamt entscheidet individuell darüber, ob ein Firmenwagen notwendig und angemessen ist.
Häufige Fragen zum Gewerbeleasing
Warum ist das Geschäftsleasing in den meisten Fällen sinnvoller als die Kauf eines Autos?
Im direkten Vergleich zum Kauf eines Autos ergeben sich einige Punkte, die für das Leasing eines Fahrzeugs sprechen. Während Sie durch den Kauf des Autos direkt mit hohen Kosten belastet werden, tragen Sie hier deutlich geringere monatliche Kosten.
Diese können im Gegensatz zu den Anschaffungskosten beim Kauf in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus können Sie durch einen Leasingvertrag regelmäßig an die neuesten Modelle der Hersteller zurückgreifen, ohne Ihre altes Fahrzeug verkaufen zu müssen. Sind Sie jedoch von Ihrem geleasten Modell vollkommen überzeugt, können Siehe dieses zu einem vergünstigten Preis erstehen.
Welche Versicherungen müssen der Leasingnehmer für den Firmenwagen abschließen?
Für den Dienstwagen muss grundsätzlich die KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert dritte Personen durch Schäden ab, die durch Sie bei einem Unfall verursacht werden. Weiterhin ist eine Vollkaskoversicherung laut Leasingvertrag obligatorisch, da diese Sie nicht nur gegen Wetterschäden und Diebstahl absichert, sondern ebenfalls gegen Schäden, die weg einem Unfall resultieren.
Darüber hinaus schützt die Vollkaskoversicherung den Leasingnehmer bei unbefugtem Gebrauch durch fremde Personen, Wildschaden, Marderschäden, Raub und vielem mehr. Achten Sie bei der Wahl der Versicherung auf die sogenannten GAP-Deckung oder GAP-Versicherung, insbesondere wenn Sie ein sehr teures Auto leasen. Durch den GAP-Schutz erhalten Sie den Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und den restlichen Leasingraten ersetzt – dies können schnell mehrere Tausend Euro sein!
Können auch Kleinunternehmer das Geschäftsleasing in Anspruch nehmen?
Das Geschäftsleasing stellt nicht nur für Großunternehmer eine attraktive Chance dar, um gleichermaßen betriebliche als auch steuerliche Vorteilen zu genießen – auch Kleinunternehmer profitieren von vergünstigten Angeboten. Hierbei sollten Kleinunternehmer jedoch beachten, dass man für den Leasingvertrag eine ausreichende Kreditwürdigkeit nachweisen müssen. Hierzu wird häufig eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und eine private Schufa-Auskunft als Nachweis verlangt. Obwohl das Leasing auch für Kleinunternehmer möglich ist, sollten diese mindestens 6 Monate bis 1 Jahr seit die Gründung ihres Unternehmens vergehen lassen, um ihre Chancen auf die Zustimmung des Leasingvertrags zu erhöhen.
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