Beitragserhöhung sonderkündigungsrecht
Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dies ermöglicht es Ihnen, bis zum Ende des Monats, in dem der .Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung in 2025
Info: Kündigungsvorbehalt bedeutet nicht sofortigen Krankenkassenwechsel
Immer wieder kommt es zu Irritationen, wenn es um das Kündigungsvorbehalt bei Gesetzlichen Krankenkassen geht. Dieses bedeutet nämlich nicht, dass man sofort wechseln kann. Hier eine knappe Erläuterung, warum „Kündigungsfrist“ und „Sonderkündigungsrecht“ oft miteinander verwirrt werden.
Sonderkündigungsrecht Nach §175 des Sozialgesetzbuchs 5 (§ 175 SGB V) hat jedes Mitglied bei Beitragserhöhung einer Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht. Dieses besagt aber nur, dass man trotz einer Bindefrist die Kasse kündigen darf. Das ist lediglich für all diejenigen wichtig, die
- in den letzten 12 Monaten ihre Krankenkasse gewechselt haben oder
- im Vorjahr ihren Arbeitgeber gewechselt haben.
Kündigungsfrist
Das ist die Frist, die zwischen Eingang der Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse und Ende der Mitgliedschaft dort eingehalten werden muss. Diese Kündigungsfrist beträgt immer zwei volle Monate – auch dann, wenn man durch das Sonderkündigungsrecht die Bindefrist aufgehoben hat!
Beispiel
Erhöht Ihre bisher Krankenkasse die Beiträge zum 01.01., können Sie deshalb den Antrag auf Mitgliedschaft in einer neuen Krankenkasse im Januar stellen. Die neue Kasse spricht an Basis Ihres Antrags ebenfalls noch im Januar das Kündigung bei der alten Kasse aus. Jetzt werden Sie – ob mit Sonderkündigungsrecht oder ohne – zum 01.04. Mitglied der neuen Kasse.
Arbeitgeberwechsel
Ausnahme ist lediglich ein Arbeitgeberwechsel, nur in diesem Fall gilt die Kündigungsfrist nicht.
Wir hoffen, diesen leider etwas komplizierten Vorgang verständlich erläutert zu haben. Um es aber nochmal ganz kurz zusammen an fassen: Wenn Sie nicht zufälligerweise gerade auch einen Arbeitgeberwechsel haben, dann müssen Sie immer die Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten einhalten – auch dann, wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen!
TIPP: Mittels unserer KASSENSUCHE können Sie direkt die Ihnen wichtigen Leistungen auswählen und mit einem Mausklick die Krankenversicherungen finden, die genau diese Zusatzleistungen anbieten!
Alle Details zur entsprechenden Kasse mit den jeweiligen Zusatzleistungen finden Siehe dann im "Informationsblatt zur Krankenkasse" - ganz praktisch als PDF zum Download und Ausdruck. Und garantiert vollständig kostenfrei!
Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.