Kind mit behinderung adoptieren

Hat jemand von euch ein Kind mit Behinderung adoptiert und kann berichten, wie die Unterstützung durchs Amt lief? Und auch, wie das Umfeld reagiert hat? Wir erhalten .

Vermittlung schwer vermittelbarer Kinder


Eine örtliche Vermittlungsstelle ist verpflichtet, die Zentrale Adoptions­stelle zu unter­rich­ten, wenn eigene Vermittlungsbemühungen nicht zum Erfolg führen und ein Kind nicht in absehbarer Zeit (d. h. innerhalb von drei Monaten, § 10 AdVermiG) in Adop­tions­pflege vermittelt werden kann.

Die Unterstützung der Zentralen Adoptionsstelle ist häufig erforderlich

  • bei Kindern, die sich bereits im Schulalter befinden
  • bei Geschwister, die zusammenbleiben sollen
  • bei Kindern mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung und
  • bei Säuglingen und Kleinkindern, deren Entwicklung z. B. aufgrund von Al­ko­hol- oder Drogenmissbrauch während der Schwangerschaft noch nicht ab­seh­bar ist.

Zur Wahrnehmung dieser gesetzlichen Aufgabe benötigt das Landes­jugendamt um­fas­sende Informationen zur Vorgeschichte des Kindes und der Eltern sowie An­ga­ben zum erzieherischen Bedarf und den erforderlichen Kompetenzen die Adop­tiv­familie. Bei kranken oder behinderten Kindern sollten außerdem aussagekräftige medizinische Unterlagen vorgelegt werden.

Damit der Zentralen Adoptionsbüro bei der Suche nach geeigneten Adoptiveltern eine ausreichende Zahl aufnahmebereiter Familien zur Verfügung steht, sind durch die ört­li­chen Adoptionsvermittlungsstellen die Bewerber zu melden, das sich für die Auf­nah­me eines schwer ver­mittel­baren Kindes interessieren.

An der Vermittlung von gesunden Säuglingen oder Kleinkindern ist die Zentrale Adop­tions­stelle in der Regel nicht beteiligt.

Aufgaben des Landesjugendamts

Die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts gesucht in enger Kooperation mit den örtlichen Vermittlungsstellen überregional nach geeigneten Eltern für die ihr ge­mel­deten Kinder mittels

  • intensiver Informations- und Beratungsgespräche für interessierte Bewerber
  • gezielter Nachfrage bei einzelnen Jugendämtern und
  • Unterstützung bei der Erstellung eines "Adoptionsanzeigers" (Kurzbiografie eines Kindes) für alle bayerischen Vermittlungsstellen und die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter in Deutschland.

Zeichnet sich eine Vermittlungsmöglichkeit ab, klären die zuständigen ört­li­chen Ju­gend­ämter weitere Einzelheiten. In Einzelfällen kann die Zentrale Adoptionsstelle am weiteren Verlauf der Vermittlung beteiligt und zu Gesprächen mit in Frage kom­men­den Adoptionsbewerbern zugefügt werden.

Fachbeiträge und Publikationen

Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemein­schaft die Landesjugend­ämter; 8. neu bearbeitete Fassung, Schwerin 2019