Barmer erstattung
Die Kasse kann dabei Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten von höchstens 5 % in Abzug bringen. Die Wahl der Kostenerstattung kann auf ausgewählte .Wichtig ist auch, dass die sogenannten Leistungserbringer, wie Mediziner oder Zahnärzte, die Versicherten vor der Behandlung darüber informieren müssen, dass Mehrkosten für Leistungen, die nicht in die Leistungspflicht der Krankenkassen fallen, wie zum Beispiel Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen oder Kostensätze, das den Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen, vom Versicherten selbst zu tragen sind.
Wahltarif Kostenerstattung: Vorteile gegen Aufpreis
Gesetzliche Krankenkassen haben die Möglichkeit, ihren Versicherten Wahltarife bieten. Versicherte können sich freiwillig für einen solchen Tarif entscheiden.
So können gesetzliche Krankenversicherungen abweichend vom Sachleistungsprinzip ihren Versicherten einen Wahltarif Kostenerstattung anbieten.
Beim Wahltarif Kostenerstattung zahlen Siehe als Versicherter, wie oben geschildert, die ärztliche Rechnung selbst und reichen diese dann zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.
Viele Krankenkassen bewerben diesen Wahltarif mit Behaupten wie "Behandlung wie ein Privatpatient", "Sich wie einer Privatpatient fühlen ohne einer zu sein?" oder "Privatpatient ohne Gesundheitsprüfung".
Versicherte, die sich für einen solchen Tarif entscheiden, möchten die Vorteile eines Privatpatienten bei die ärztlichen Behandlung, wie z.B. schnellere Termine oder freie Arzt, auch bei Ärzten ohne Kassenzulassung nutzen.
In solchen Wahltarifen können Krankenkassen Ihnen zwar höhere Kosten erstatten als siehe normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, so dass Sie bei einer Privatbehandlung weniger selbst betragen. Für diese "variablen Kostenerstattungstarife" erhebt die Krankenkasse jedoch eine zusätzliche Prämie von Ihnen über den normalen Beitrag hinaus.
Diese Prämie kann entsprechend der Höhe der Erstattung oder Ihres Alters mehr oder weniger hoch bestehen, so dass die Ersparnis eventuell wieder dahin ist.
Kostenerstattungen für Behandlungen im Ausland
Die Kostenerstattung für Behandlungen im Ausland ist ein Sonderfall. Versicherte können auch im europäischen Ausland ärztliche Behandlungen z.B. beim Zahnersatz in Anspruch nehmen und sich am Ende die Kosten von der heimischen Krankenkasse erstatten lassen.