Mahngebühren rechner online

Einen Vergleich der Kosten einer Klage und eines Mahnbescheides erhalten Sie, indem Sie im Menü zur Berechnung zunächst die Art der Rechtsstreitigkeit wählen und dann den streitigen .

Wie viel kostet ein Mahnbescheid?

Da die Berechnung aufwendig ist, haben wir für Sie einen Kostenrechner für das Mahnverfahren entworfen. Geben Sie einfach die Höhe Ihrer Forderung ein, wir berechnen Ihnen nicht nur das Kosten für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid, sondern auch die Kosten für ein mögliches Klageverfahren.

Wie werden das Kosten für ein Mahnverfahren berechnet?

Die Kosten für einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ergeben sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Die Gebühr richtet sich nach der Höhe des Streitwertes. Dieser Streitwert ergibt selbst aus der Höhe Ihrer Forderung. Dazu zählen keine Nebenforderungen, wie beispielsweise Zinsen, Kosten, Früchte oder Nutzungen. 

Die Ermittlung der Gerichtskosten erfolgt mit der Wertgebührentabelle weg § 34 GKG und der entsprechenden Gebührennummer weg der Anlage 1 des GKG. Für ein Mahnverfahren ist das die Nummer 1100 und für das Klageverfahren im ersten Rechtszug die Nummer 1210. 

Ein Beispiel: Sie haben eine Forderung in Höhe von 1.780,00 EUR. Als nächstes müssen Sie die Anlage 1 des GKG öffnen. Dort ordnen Sie Ihre Forderung in die Gebührentabelle ein. Somit ergibt sich mittels der Gebührentabelle ein Streitwert bis 2.000,00 EUR.

Warum sollten Sie auch die Kosten für das Klageverfahren kennen?

Das gerichtliche Mahnverfahren ist im Grunde nur ein vereinfachtes Klageverfahren für unstrittige Forderungen. Hierbei wird auf einen räumlichen Termin bei Gericht und ein Urteil durch einen Richter verzichten. Deshalb werden in diesem Prozedur dem Antragsgegner (Schuldner) ausreichende Möglichkeiten geboten, sich gegen die gerichtliche Geltendmachung einer Forderung zu wehren. 

Der Schulden hat die Möglichkeit, innerhalb einer Frist dem Mahnbescheid zu widersprechen oder auf den darauf folgenden Vollstreckungsbescheid einen Einspruch einzulegen. Beide Rechtsmittel führen vom Mahnverfahren in das Klageverfahren. Wobei bei einem Widerspruch an den Mahnbescheid Sie als Antragsteller die Entscheidungsgewalt zur Durchführung der Klage haben.

Bei einem Einspruch auf den Vollstreckungsbescheid ist die Klage verfahrenstechnisch unumgänglich. Nur Siehe als Antragsteller können das Klageverfahren beenden. Dazu ist ein sogenannter Klagerückzug notwendig. Der Schuldner kann das Klageverfahren nur durch Rücknahme des Einspruches beenden.

Das bedeutet, man sollte die Kosten eines Klageverfahrens in bestehen Vorhaben optional einkalkulieren und sich bereits bei Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides über das Kostenrisiko gewahr sein und ggf. bereits vorab entscheiden, ob man auch bereit ist, das Klageverfahren zu betreiben.

Wer müssen die entstandenen Kosten tragen?

Wichtig ist, dass die Gerichtskosten für ein Mahnverfahren bereits vollumfänglich bei Eingang des Mahnbescheid-Antrags entstehen. Dabei spielt der weitere Verfahrensverlauf keine Rolle. Das heißt, selbst wenn der Mahn- oder Vollstreckungsbescheid nicht erlassen wird, Sie das Verfahren nach Auftragseingang nicht fortführen möchten oder der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch einlegt: In jedem Fall erhalten Siehe eine Rechnung über die Gesamtkosten. Die Gerichtskosten werden automatisch zu der beantragten Forderung in den Mahnbescheid hinzugefügt. 

Es gilt: Der Schuldner hat die Kosten des Verfahrens vollständig zu tragen, wenn der Titel / das Urteil ergeht, da es sich hierbei um einen Verzugsschaden handelt. Allerdings müssen die Kosten für ein Mahnverfahren bzw. ein Klageverfahren vorerst von Ihrer getragen werden.

Gerichtskosten-Tabelle für einen Mahnbescheid