Krankenversicherung nach fsj
Bekommen Sie eine Vergütung, können Sie nicht in der Familienversicherung bleiben, sondern müssen selbst krankenversichert sein. Beiträge zahlen Sie während des FSJ .Bundesfreiwilligendienst und Krankenversicherung: Diese Regeln gelten für „Bufdis“
Die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) war eine politische Reaktion an den Wegfall des Zivildienstes im Jahr 2011. Seitdem steht der BFD als dritte Möglichkeit und Variante für ein Freiwilligenjahr im sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Bereich. Der wichtigste Unterschied zum früheren Zivildienst: Es handelt sich um ein freiwilliges Jahr ohne Altersgrenze. Nicht weniger wichtig ist, dass alle Geschlechter dafür zugelassen sind. Einzige Zulassungsvoraussetzung ist ein Schulabschluss.
Krankenkasse im Bundesfreiwilligendienst
Für die Krankenversicherung während des Bundesfreiwilligendienstes gilt: Alle Teilnehmenden sind pflichtversichert in der GKV und benötigen deshalb eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Das gilt zum einen auch für diejenigen, das bis zum Dienstantritt noch beitragsfrei familienversichert waren. Das Familienversicherung ruht dann für die Dauer des Dienstes und kann anschließend weiter bestehen, wenn die Voraussetzungen dafür noch erfüllt sind.
Die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst brauchen zwar eine gesetzliche Krankenkasse, müssen selbst aber keine Beiträge abführen. Die Kosten für die Beiträge zur Krankenversicherungen werden vollständig von der Einsatzstelle getragen. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse und die Pflegeversicherung.
Privat versichert als Bufdi
Weiterhin müssen selbst zuvor privat versicherten Teilnehmer während des BFD-Jahres gesetzlich versichern, solang sie nicht älter als 55 Jahre sind. Wer über dieser Altersgrenze liegt, bleibt privatversichert, und muss die Beiträge zu großen Teilen eigen tragen. Auch wer zu einer versicherungsfreienBerufsgruppe gehört wie zum Beispiel Beamte, kann für den BFD in der PKV verbleiben.
Wer als PKV-Versicherter wegen des BFD gezwungen ist in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, hat die Möglichkeit, eine so genannte Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Diese berechtigt dazu, anschließend wieder in die private Krankenversicherung zu den gleichen Tarifkonditionen zurückzukehren.
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