Muss eine apostille übersetzt werden

Die Apostille selbst muss nicht übersetzt werden. Die Übersetzung muss von dem/der Dolmetscher*in mit dem Originaldokument untrennbar verbunden werden. Vorgangsweise für .

Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Für welche Zeugnisse erteilt das BfAA Apostillen?

Das BfAA erteilt ausschließlich Attesten auf Urkunden, die von Bundesbehörden (Bundesministerien, Bundesamt für Justiz, Bundesgericht) ausgestellt wurden.

Bei Urkunden der Bundesländer (wie zum Beispiel Personenstandsurkunden) ist die jeweilige Landesregierung für die Erteilung der Apostille zuständig. Gerichtliche Unterlagen werden vom jeweiligen Landgericht apostilliert. Das Deutsche Patent- und Markenamt wiederum erteilt Apostillen für seine eigen Urkunden und diejenigen des Bundespatentgerichts.

Voraussetzung für die Verteilung einer Apostille durch das BfAA ist, dass das entsprechende Bundesurkunde durch die zuständige Bundesbehörde vorbeglaubigt wurde.

Eine Übersicht der Länder, für die eine Apostille erteilt wird, finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Wie beantrage ich eine Apostille?

Füllen Sie zuerst das online Beantragungsformular aus.

Info

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Referat Apostillen & Endbeglaubigungen

Kirchhofstraße 1-2

14776 Brandenburg an der Havel

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Nach Zahlungseingang werden das Unterlagen abschließend bearbeitet und per Einwurf-Einschreiben an Siehe beziehungsweise eine von Ihnen benannte empfangsberechtigte Person inner Deutschlands versandt. Ein Versand ins Ausland ist bedauerlicher nicht möglich, da hier die Zustellung der Unterlagen nicht gesichert werden kann.

Bitte beachten Sie: Gebührenpflicht müssen VOR abschließender Bearbeitung beglichen werden. Die abschließende Bearbeitung erfolgt erst nach Zahlungseingang.

Wichtiger Hinweis

Wir fragen um Verständnis, dass eine persönliche Vorsprache nur im begründeten Ausnahmefall (zum Beispiel Überführung eines Verstorbenen/einer Verstorbenen, Bluttests für den Nachweis eines Gesundheitszeugnisses) und mittels vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Rückfragen über das Kontaktformular. Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst eine automatische Eingangsnachricht erhalten. Sollte Ihren Frage damit nicht beantwortet sein, schreiben Sie bitte unter Beibehaltung der Ticketnummer erneut.

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