Elektronische steuererklärung frist

Für Steuererklärungen des Jahres 2022 wurde die Abgabefrist aufgrund der Corona-Pandemie verlängert. Anstatt bis zum 31. Juli 2023 abzugeben, hatten Sie Zeit bis .

Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gelten Fristen. Sind Siehe erst später fertig, drohen Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Zinsen. Wer zur Abgabe ans Finanzamt verpflichtet ist und was Sie tun können, wenn die Zeit nicht reicht.

Wer muss eine Steuerklärung abgeben?

Häufige Konstellationen, bei denen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen:

Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer monatlich vom Arbeitslohn ab. In vielen Fällen sind die Steuern damit bereits gezahlt und Sie müssen sich nicht weiter mittels dem Finanzamt auseinander setzen. Anders sieht das weg, wenn Sie weitere Einnahmen haben. Als Arbeitnehmer mühelen Sie z.B. eine Steuererklärung machen, wenn …

  • … Siehe oder Ihr Ehepartner einen Arbeitslohn oder eine Pension erhalten haben oder einer von Ihnen nach Steuergruppe V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurde.
  • … wenn das Finanzamt Ihnen einen Lohnsteuerfreibetrag gewährt hat. Ausgenommen davon sind Pauschbeträge für Behinderte.
  • … Sie durch Lohnersatzleistungen wie etwa Kurzarbeitergeld oder Infektionsschutzgeld, Arbeitslosen-; Kranken- oder Elterngeld mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben. (Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II zählend nicht dazu.)
  • … Ihre unversteuerten Nebeneinkünfte 410 Euro im Jahr überstiegen haben. Dazu zählen zum Beispiel Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie gelegentliche Mieteinnahmen.

Als Rentner sind Sie grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Ihre Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Mehr zum Steuergrundfreibetrag erfahren Sie weiter unten im Text. Es sei denn, Sie haben sich vom Finanzamt von die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen.

Wenn Siehe Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder unabhängiger Tätigkeit haben, besteht immer die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Beachten Sie, dass für Land- und Forstwirte veränderte Abgabefristen gelten, die an das Erntejahr angepasst sind.

Es besteht eine Abgabepflicht für Anleger, das auf ihre Kapitaleinkünfte noch Kirchensteuer nachentrichten müssen oder ausländische Erträge zu versteuern haben. Auch wer Mieteinnahmen hatte, für die keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde besteht unter Umständen eine Erklärungspflicht ‑ zum Beispiel bei privaten Darlehen.
Beachten Sie, dass auch vom Finanzamt gezahlte Zinsen auf Steuererstattungen zu den Einkünften aus Kapital zählen.

Ist die vom Dienstherrn berücksichtigte Vorsorgepauschale für Ihre Beamtengehalt höher als Ihre tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (Basisabsicherung), müssen Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt einreichen. Das betrifft häufig Berufsanfänger wie etwa Lehrer im Referendariat.

Grundsätzlich bedeutet die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung nicht zwingend auch eine Steuernachzahlung. Es kann dadurch auch eine Steuererstattung entstehen.

Wann lohnt selbst eine freiwillige Abgabe der Steuerklärung?

Auch wenn Sie nicht gesetzlich zur Abgabe verpflichtet sind, kann sich eine Einkommensteuererklärung für Sie lohnen. Prüfen Sie deswegen stets, ob das freiwillige Ausfüllen der Formulare zu einer Erstattung von bereits gezahlter Einkommenssteuer führen kann.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie geheiratet haben oder Kinderfreibeträge bzw. Alleinerziehungsfreibeträge bislang nicht berücksichtigt wurden. Auch wenn Sie im Laufe des Jahres den Arbeitgeber gewechselt haben, nicht das ganze Jahr berufstätig waren oder besonders hohe Werbungskosten über dem Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 (für 2023) hatten (das ist z.B. schon der Fall, wenn Sie mehr als etwa 19 Kilometer von Ihrer Arbeitsstelle entfernt wohnen) könnte eine Erstattung entstehen. Hohe Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen, aber auch die neuen Aufwendungen für energetische Maßnahmen im selbstbewohnten Eigentum, führen ebenfalls häufig zu einer Steuererstattung.

Eine generelle Aussage darüber, wann sich eine frei Einkommensteuererklärung rechnet, ist schwer zu treffen: Da kommt es sehr auf den Einzelfall an. Viele Steuerprogramme bieten eine Prognose, sobald Sie Ihre Daten eingetragen haben. Ob es eine Rückerstattung gibt, kann zum Beispiel die kostenfreie Software der Finanzämter namens Elster (Elektronische Steuererklärung) unverbindlich schätzen.

Wenn Sie mit einer Steuerrückerstattung rechnen, haben Sie 4 Jahre Zeit, um Ihre frei Erklärung (Antragsveranlagung) beim Finanzamt einzureichen. Das bedeutet: Im Jahr 2024 können Sie Ihre Steuererklärungen bis zum Jahr 2020 rückwirkend einreichen.

Homeoffice steuerlich absetzen

Haben Sie 2023 viel im Homeoffice gearbeitet? Dann können Sie bis zu 210 Home-Office-Tage von der Steuer absetzen. Das von der große Koalition beschlossene Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag, maximal jedoch 1.260 Euro im Kalenderjahr. Das übersteigt bereits die Werbekostenpauschale und entsprechend in etwa dem Betrag des häuslichen Arbeitszimmers.(1250,-€). 

Jede weitere berufliche Ausgabe wirkt sich somit sofort auf Ihren Steuerrückerstattung aus.

Auch die Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers hat sich komplett verändert. Anders als bisher kann nun unter Umständen sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch das Fahrt zur Arbeit abgesetzt werden.

Steuererklärung später abgeben: Was tun, wenn die Zeit nicht reicht?

Für Pflichtveranlagungen gilt: Für zu spät eingereichte Steuererklärungen können die Finanzämter Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge oder gar Zwangsgelder und Zinsen erhöhen. Im Zweifel schätzt ein Finanzamt-Mitarbeiter Ihre Steuer, was meist nicht zu Ihrem Vorteil ist, denn das Finanzamt kennt ja nicht Ihre Ausgaben. Übrigens sind Sie auch dann noch zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, selbst wenn Sie die Steuer aus die Schätzung bezahlt haben. Es drohen Ihnen sogar Strafverfahren.

Um das zu vermeiden, können Sie rechtzeitig vorher beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Das geht nach § 109 der Abgabenordnung formlos schriftlich. Es ist also kein spezielles Formular nötig. In dem Schreiben müssen Sie argumentieren, weswegen Sie verhindert sind und mehr Zeit für die Steuererklärung benötigen. In dem Schreiben sollten Sie Ihre Steuernummer vermerken. Übrigens können trotz gewährter Fristverlängerung Zinszahlungen anfallen wenn sich Nachlässe ergeben.

Voraussetzung für eine Verlängerung: Sie haben die Überschreitung der Steuererklärungsfrist nicht selbst zu verschulden. Gründe hierfür können zum Beispiel

  • Krankheit, 
  • längere Auslandsaufenthalte oder
  • noch ausstehende Unterlagen

sein. Dunkel Ihr Antrag genehmigt wird, liegt im Ermessen des Finanzbeamten und sollte anhand von Unterlagen (z.B. einem Nachweis über Krankenhausaufenthalt) belegt werden.

Mitunter bietet es selbst auch an, die Erklärung fristgerecht einzureichen und an die fehlenden Unterlagen hinzuweisen. Dann kann der Bescheid in diesem Punkt "vorläufig" ergehen und berichtigt werden, wenn die Unterlagen vorliegen.

Genehmigt das Finanzamt Ihnen eine Fristverlängerung, teilt es Ihnen einen neuen – verpflichtenden ‑ Termin zur Abgabe der Steuererklärung mit.

Während Finanzbeamte in der Vergangenheit noch selbst entscheiden konnten, in welcher Höhe sie einen Verspätungszuschlag forderten, ist die der Zuschlag seit 2019 gesetzlich festgelegt. Der Verspätungszuschlag beträgt dann pro Monat 0,25 Prozent der festgelegten Steuer, mindestens aber 25 Euro.
Das ist selbst dann der Fall, wenn Sie eine Rückerstattung erhalten. Es wird immer auf die zu zahlende Steuer abgestellt. Nur bei einer festgesetzten Steuer von 0 Euro entfallen diese Zuschläge ( 0,25 Prozent von 0 Euro = 0 ). Einen Ermessensspielraum hat die Finanzbeamte nur in Ausnahmefällen. 

Wann fordert das Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung auf?

Auch wenn Sie eigentlich nicht zu den oben beschriebenen Gruppen gehören, die jeder Jahr eine Steuererklärung abgeben müssen, kann das Finanzamt Sie dennoch per Post dazu auffordern. Wenn Siehe einen solchen Brief bekommen, sollten Sie das Schreiben nicht ignorieren. Will das Finanzamt eine Steuererklärung von Ihnen haben, müssen Sie reagieren.

Hintergrund: Das Finanzamt melden sich zum Beispiel immer dann, wenn es eine so genannte Kontrollmitteilung über Einkünfte erhalten hat, das sich steuerlich auswirken können - etwa durch Erbgut, Schenkung oder Zinserträgen.

Abgabefristen für die Steuererklärung 2023

Seit 2018 haben Sie für das Einreichen Ihrer Steuererklärung 2 Monate mehr Zeit, d.h. bis zum 31.07. eines Jahres. Viele kennen noch Ende Mai als Frist.

Corona-bedingt wurden die Abgabefristen für die Steuererklärung verlängert. Ohne Steuerberater ist die Frist für die Steuererklärung 2023 bis zum 2. September 2024. Die Frist für die Steuererklärung 2022 war am 2. Oktober 2023.

Abgabefristen mit Steuerberater:

Wenn Sie sich bei der Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein vertreten lassen, gelten generell andere Fristen: Der letzte Termin für die Steuererklärung ist dann jeweils der 28. Februar (bzw. 29. Februar bei Schaltjahren) des übernächsten Jahres. Sprich: Ihren Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 müsste dann spätestens bis zum 28. Februar 2025 beim Finanzamt eingegangen sein.

Aber: Auch hier gelten Corona-bedingt verlängerte Abgabefristen für die Steuererklärung. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein können Sie das Erklärung 2022 noch bis zum 31. Juli 2024 und 2023 noch fristgerecht bis zum 2. Jung 2025 einreichen.

Hinweis: Diese Ausnahmeregelung hat auch Auswirkungen an den sogenannten Zinslauf.

Ausnahme: Verschickt das Finanzamt eine sogenannte Vorweganforderung, in der Sie aufgefordert werden, die Steuer für das Folgejahr innerhalb einer gesetzten Frist vorauszuzahlen, gilt keine Verlängerung. Auch dann nicht, wenn Siehe von einem Berater unterstützt werden. Legen Sie Ihrer Berater ein solches Schreiben daher unbedingt zeitnah vor.

Höherer Grundfreibetrag für 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Grenzen für den Grundfreibetrag. Das ist die Grenzbetrag für Ihr Einkommen, für das Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen. Dieser Freibetrag soll der Sicherung des Existenzminimums dienen. Die Höhe des Grundfreibetrags ändert sich jedes Jahr.

  • Im Jahr 2023 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 10.908 Euro, für Verheiratete 21.816 Euro (wurde nachträglich und rückwirkend angepasst).
  • Im Jahr 2024 soll die Grundfreibetrag für Ledige 11.784 Euro, für Verheiratete 23.568 Euro beantragen. Dieser Betrag wurde im laufenden Jahr 2024 rückwirkend geändert. Auch der Kinderfreibetrag wurde an 6612,-€ erhöht. Die Zustimmung des Bundesrates steht weiter aus.

Ratgeber "Steuererklärung für Rentner und Pensionäre"

Immer mehr Pensionär müssen Steuern zahlen – dafür sorgen steigende Renten und das Alterseinkünftegesetz. Und viel zu viele Pensionär verschenken Jahr für Jahr Geld ans Finanzamt, das sie sich per Steuererklärung zurückholen könnten. Wer aber Bescheid weiß, hat mehr von seiner Rente. Unsere Ratgeber-Empfehlung nicht nur für Rentner, sondern auch für alle, die es werden wollen.

  • Wie Sie Ihr an versteuerndes Einkommen berechnen
  • Wie Sie Werbungskosten und Sonderausgaben fähig absetzen können
  • Wie sich steuerfreie Einnahmen optimieren lassen
  • Wie Siehe mit außergewöhnlichen Belastungen Steuern sparen
  • Wie Sie mit haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Ihre Steuerschuld reduzieren

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Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.